Die Sommerferien beginnen bald, oder haben teilweise schon begonnen, deshalb kommt wie jedes Jahr wieder die Frage auf, ob man Ameisen aus dem Urlaub mitbringen darf.

Ich werde hier zusammenfassen, was ich so im Lauf der Jahre recherchiert habe. Wie allgemein bei Rechtsthemen sollte man im Zweifel immer selbst nachfragen bzw. sich selbst informieren.

Sammeln

Um Ameisen überhaupt mitbringen zu können, muss man sie natürlich erst einmal im Land Sammeln.

Ob das legal ist oder nicht, ist von Land zu Land unterschiedlich, ja manchmal sogar von Bundesland zu Bundesland (Österreich). Es gibt dort auch keine einheitliche EU-Regelung dazu, also kann jedes Land seine eigenen Gesetze erlassen.

Einen guten Überblick darüber, in welchen Ländern das Sammeln erlaubt ist, oder nicht, gibt die Seite „The Skeptical Moth“. Die Seite wird von Chris Grinter betrieben, der für die Universität von Illinois arbeitet.

Dort kann man z. B. Nachlesen, dass das Sammeln in Spanien ohne Erlaubnis verboten ist:

All collecting prohibited in all areas without permits.  Permits can be obtained through the Ministry of Environment, but each autonomous area requires their own permits.  Additional species are protected, such as Graellsia isabellae, but specific lists should be acquired from the permitting agency before collecting begins.

Dasselbe gilt für Griechenland, Kroatien. Unproblematisch sind hingegen Italien und Frankreich.

Wie aktuell die Seite ist, weiß ich nicht. Zu Deutschland schreibt er beispielsweise:

Complex.  Light trapping is forbidden without permit, which needs to be purchased from a “Regierungspräsidium“.  You should make contacts with a local museum who can help you with that process.  Day collecting is generally OK outside of preserves.  Check the protected species list here.  (Thanks to nomihoudai on the insectnet forums for this info.)

Scheinbar wurde auch ihm gesagt, dass das Sammeln nicht besonders geschützter Insekten kein Problem sei. Die aktuelle Diskussion um den Vernünftigen Grund dürfte da wohl noch nicht eingeflossen sein.

Export/Import

EU-Ausland

Die Aus- und Einfuhr aus einem EU Land gestaltet sich als recht unproblematisch.

Nicht EU-Ausland

Beim Export kann jedes Land noch einmal zusätzlich zu den Regeln zum Sammeln eigene Gesetze erlassen. Man muss sich also informieren, ob der Export im jeweiligen Land erlaubt ist, oder nicht.

Grundsätzlich ist der Import kein Problem, aber man muss einiges an Vorschriften beachten.

Da keine Ameisenart durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt ist, erleichtert das die Einfuhr ungemein, denn ansonsten müsste man sehr viel mehr Papierkram hinter sich bringen.

Leider ist der Ablauf aber auch ohne diese Hürde noch recht kompliziert. Denn jedes Tier benötigt ein Gesundheitszertifikat. Das muss ein Amtstierarzt im Ausfuhrland ausgestellt haben und in Deutschland von einem Amtstierarzt überprüft werden:

For importation, additional animal health requirements are set out in specific Commission Decisions. These lay down health certificates which must accompany all animal imports. In general, these certificates must be signed by an official veterinarian of the competent authority of the exporting non-EU country guaranteeing that the conditions for import into the EU have been met.

On arrival in the EU, the animals and the accompanying certificates must be verified and checked by EU official veterinarians at a designated Border Inspection Post (BIP). Further checks on the animals may also be carried out at the final destination.

Die Überprüfung durch den Amtstierarzt muss übrigens erfolgen, sobald Tiere aus dem nicht EU-Ausland EU Territorium betreten. Wenn ihr mit dem Flieger unterwegs seid, also sobald der Fliegen dann in Deutschland am Flughafen gelandet ist. Es ist daher ratsam, dass man vorher mit dem Amtstierarzt einen Termin ausmacht, damit dieser zügig die Tiere untersuchen und die Zertifikate überprüfen kann.

Natürlich verlangen die Amtstierärzte dafür auch Geld.

Der Zoll selbst kann dann evtl. noch eine Einfuhrumsatzsteuer verlangen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19%, der ermäßigte Steuersatz gilt nicht für Ameisen.

Fazit

Wie man sieht kann das Mitbringen von Ameisen aus dem Ausland recht aufwändig sein, zumindest, wenn man sich an die Gesetze hält.

Wer jetzt über das Schmuggeln nachdenkt, muss sich im Klaren sein, dass so etwas ganz schnell sehr schlecht enden kann, wenn man erwischt wird, das musste z. B. auch ein Ameisenhändler vor Jahren selbst erfahren.

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