Mittlerweile macht der zunehmende illegale Handel mit Ameisen einigen Ameisenhändlern zu schaffen. So beklagte Antdealer auf seiner Facebookseite, dass man mit Schwarzmarktpreisen nicht mithalten könne:

Screenshot des Facebookposts von Antdealer
Screenshot des Facebookposts von Antdealer

Liebe Kunden,

vielen Dank, dass Sie uns trotz der sehr niedrigen Schwarzmarktpreise für Ameisen treu geblieben sind. Aufgrund unserer Beobachtungen in diversen Foren und Facebookgruppen werden wir ab sofort alle Personen, die Ameisen im gewerbsmäßigen Ausmaß verkaufen bzw. anbieten und dafür nicht autorisiert sind, verfolgen. Kein Händler kann diese Preise halten. Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer, Zoll- und Veterinärgebühren, Shopkosten etc. müssen getragen werden. Wir sind wütend.
Schwarzmarkt ist illegal und kann neben der Straftat auch privatrechtliche Verfolgungen nach sich ziehen. Für unsere Kunden werden wir in den kommenden Tagen einige Preise kurzfristig stark senken, ohne dabei wirklich Gewinn zu machen. Aus Protest!

LG Antdealer

Umgehung von Einfuhrumsatzsteuer und Kosten für die Veterinäruntersuchung

Auch ich sehe das ganze sehr kritisch. Vor allem versuchen einige Privatanbieter die doch nicht zu geringen Kosten für die Veterinäruntersuchung und die Einfuhrumsatzsteuer zu sparen, indem sie ihre Lieferung nicht beim Zoll angeben.

Wenn sie Glück haben, zieht der Zoll das Paket nicht heraus und sie bekommen es. Wenn es aber schlecht läuft, dann fällt das ganze erst im örtlichen Zollamt auf und dann wird es teuer, denn normalerweise müssen Tiere, direkt an dem Ort tierärztlich untersucht werden, wo sie EU-Hoheitsgebiet betreten. Also bei Luftfracht in Frankfurt. Das lokale Zollamt verweist dann an einen örtlichen Veterinär, der deutlich mehr verlangt als die Veterinäre, welche für den Frankfurter Flughafen zuständig sind.

Um diese hohen Gebühren zu sparen, nehmen aber manche die Sendung erst gar nicht an, also gehen die Ameisen von Deutschland wieder in das Ursprungsland zurück, was evtl. recht lange dauern kann. Also haben die Leute nicht nur versucht Waren in das Land zu schmuggeln, sondern sie verursachen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch den Tod etlicher Kolonien, die die lange Reise nicht überstehen.

Ich habe selbst vor einigen Jahren beim Veterinäramt in Frankfurt angerufen und kam zu dem Schluss, dass die Kosten einfach zu hoch sind, wenn man lediglich wenige Kolonien einführen möchte. Das Ganze lohnt sich erst ab einer gewissen Menge.

Transportrisiko

Beachten müssen Käufer auch, dass sie das Transportrisiko tragen, wenn nichts ausdrücklich vereinbart wurde, da es sich um einen Sendungsverkauf handelt und der Gefahrenübergang mit Übergabe an den Spediteur stattfindet §§ 269 I, 447 I BGB.

Kauft man hingegen von einem Shop, so liegt ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I BGB) vor und die Gefahr geht nur dann ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur über, wenn der Käufer diesen beauftragt hat (§ 475 II BGB). Da aber in der Regel der Shop DHL usw. beauftragt, geht die Gefahr erst auf den Käufer über, wenn dieser die Ware erhält.

Gewährleistung

Jeder, der schon einmal von einem Privatverkäufer bei eBay gekauft hat, weiß, dass dieser die Gewährleistung ausschließen kann. Aber selbst, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, steht man bei einem Privatkauf deutlich schlechter da, als bei einem Verbrauchsgüterkauf. Denn wenn jemand einen Anspruch, also auch die Gewährleistung, geltend machen will, muss dieser beweisen, dass der Anspruch besteht. Es muss also gezeigt werden, dass die Ameisenkolonie bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Mangel hatte (z. B. die Königin unbegattet war). Das kann unter Umständen sehr schwer sein und nicht ohne Beschädigung der Kolonie bewiesen werden.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt hingegen § 477 BGB. Also muss innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Gefahrenübergang vorlag. Dadurch ist man innerhalb der ersten 6 Monate sehr gut gestellt und in den meisten Fällen dürfte es für den Verkäufer sehr schwer sein zu beweisen, dass der Mangel erst beim Käufer eingetreten ist.

Im Zweifel wird man also dann bei unbegatteten Königinnen auf diesen sitzen bleiben, wenn der Privatverkäufer nicht eingesteht, dass die Königin unbegattet sein könnte.

Gewerbe oder nicht?

Ganz einfach ist es nicht zu sagen, ob jemand bereits ein Gewerbe betreibt oder nicht, es müssen nämlich mehrere Merkmale vorliegen, damit dies der Fall ist:

Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.

Es kann also durchaus auch ein Privatkäufer Ameisenkolonien mit der Absicht verkaufen, Gewinn erzielen zu wollen, wenn dies beispielsweise nicht ständig gemacht wird. Es muss halt dann das Finanzamt ermitteln, ob eine gewerbsmäßige Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung erfolgte, oder nicht.

 

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