René H. vs Antking Olli

Symbolhafte Darstellung des Gerichtsverfahrens

Einleitung

Wer schon länger in den Foren, Facebook- oder sonstigen Ameisenhaltergruppen unterwegs ist, weiß, dass René H. (Inhaber von MyAnts.de) ab und an mit Abmahnungen droht bzw. diese auch von Anwälten versenden lässt.

So traf es beispielsweise schon das eusozial.de, aber auch manche Mitbewerber scheinen schon diverse Abmahnungen erhalten zu haben: hier und hier.

Nur kam es soweit ich weiß nie zu einem Gerichtsverfahren, jedenfalls bis letztes Jahr nicht. Im Dezember 2019

Der Auslöser

Auslöser für das Verfahren waren folgende Aussagen von Antking Olli (Detlef O.) in einer Facebookgruppe:

Screenshot der Aussagen von Antking Olli aus dem Urteil
Screenshot der Aussagen von Antking Olli aus dem Urteil

„Kennt eigentlich jeder die Erbärmlichkeit, wie Myants entstanden ist. Mal als Anfänger  den Herrn Kalytta, nach französisch Guayana, begleiten und dann alles viel billiger anbieten (nach 2 Wochen, Guayana) Und ich hoffe, da kommt von René sofort ne Anzeige.
Nur so kennen ihn alle.“

„René ist mit Gerhard nach Guayana geflogen hat 3 Wochen Später Ameisen für minus 50 % vom Netz angeboten.“
„Gerhard hatte keine Ahnung. aber die kranke Lebensweise von Myants bringt mit ne ANZEIGE gerade, da Wette ich drauf und werde das KRANKE hier POSTEN“

„Hiersigkschwanzlutscher“

René H. behauptete in der Tatbestandsschilderung, dass all diese Aussagen unwahr seien und die Beleidigung sich nicht eindeutig auf eine andere Person beziehe:

Ausschnitt Tatbestandsschilderung
Ausschnitt Tatbestandsschilderung

Klageantrag

René H. beantragte folgendes:

Screenshot Klageantrag
Screenshot Klageantrag

Wie man aus dem Text entnehmen kann, hat Detlef O. den Anspruch hinsichtlich der Beleidigung anerkannt. Im laufenden Verfahren ging es also um die Aussagen hinsichtlich Kalytta.

Wahrheitsfindung

Es ging also um die Frage, ob die Aussagen, die Antking Olli getroffen hat, der Wahrheit entsprechen oder nicht.

Das Gericht befragte zu diesem Zweck Herrn Kalytta selbst und glaubte dessen Ausführungen:

Screenshot Urteilsbegründung
Screenshot Urteilsbegründung

Somit wurde die Klage hinsichtlich der Äußerungen bezüglich Kalytta abgewiesen. Es erging lediglich ein Teilanerkenntnisurteil hinsichtlich der Beleidigung.

Meinung

Sicher gibt es kein Gesetz, das jemanden verbietet, Ameisen günstiger als die Konkurrenz zu verkaufen. Ethisch hingegen ist das Verhalten, das René H. gegenüber Herrn Kayltta an den Tag gelegt hat, meiner Meinung nach sehr schäbig.

Auch verstehe ich nicht, wie man so dreist sein kann, eine Unterlassungsklage einzureichen, wenn man doch genau weiß, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen.

Das Urteil und die ganzen Abmahnungen dürften dem Ruf von René H. und MyAnts.de wohl mehr Schaden als die Aussagen selbst.

Wenn man nicht will, dass Leute schlecht über einen Reden, sollte man evtl. das eigene Verhalten überdenken… Tatsachen dürfen jedenfalls geäußert werden, ob es dem Betroffenen passt oder nicht.

Update: Drohung

Wie nicht anders zu erwarten, kam gleich eine Anwaltsdrohung per Facebook. Ich solle mich öffentlich entschuldigen, ansonsten gibt er es dem Anwalt weiter. Hoffentlich können Ihn die Anwälte diesmal davon abhalten vor Gericht zu ziehen. Hat ja beim letzten mal so gut geklappt…

 

 

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