Eigentlich könnte man ja das Bild auf den ganzen Thread: Ameisenshops: Kritik und Diskussion beziehen, aber das sollte jeder für sich selbst beurteilen.
Heute hat Emse (aka Stefan87, Ameisenfreund, Schelle usw.). aber den Vogel abgeschossen:
Abgesehen vom Preis, dem fehlenden (bei Lebensmitteln vorgeschriebenen) Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum und dem Umstand, dass ein (erfahrener) Halter von Blattschneiderameisen derlei „Service“ sicher nicht nötig hat, ist ja auch alles Bestens. 🙂
Seit wann sind Brombeerblätter Lebensmittel? Noch dazu, wenn sie in einem Ameisenshop verkauft werden. Als Lebensmittel wird die Nahrung für den Menschen bezeichnet. Tiernahrung oder sonstige Dinge fallen nicht darunter. Man regt sich in dem Forum ja gerne über Fehler auf den Shopseiten und in anderen Foren auf, aber man schafft es selber so viel Blödsinn (vor allem bei juristischen Aussagen) zu verbreiten, dass man sich wohl besser mit der Kritik an anderen etwas zurückhalten sollte…
Update: Natürlich hat der flotte Spanier meinen Beitrag schon entdeckt und behauptet jetzt, dass man ein Mindesthaltbarkeitsdatum nennen muss. Das ist aber leider falsch, denn man muss nur bei Mischfutter und Einzelfutter mit Zusatzstoffen ein Mindesthaltbarkeitsdatum angeben, siehe: pdf, Seite 9. Beispiele kann man dann ab Seite 42 entnehmen. Die ersten Beispiele sind Kennzeichnungen für zwei Einzelfuttermittel (Zuckerrübenpressschnitzel) ohne Zusatzstoffe, dort fehlt die Mindensthaltbarkeitsdauer, das auf Seite 43 ist ein Beispiel mit Zusatzstoff (Fischmehl mit Zusatzstoff Oreganotinktur), dort ist die Mindesthaltbarkeitsdauer des Zusatzstoffes angegeben.
Und ja, wenn man sie als Teeblätter verkaufen würde, bräuchten sie ein Mindesthaltbarkeitsdatum, aber ein Ameisenshop wird sie wohl kaum als Teeblätter verkaufen, noch dazu, dass in der Artikelbeschreibung klar hervorgeht, dass sie als Nahrung für die Ameisen gedacht sind.
Also nochmal: bitte korrigiere deinen Blödsinn entsprechend.